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Energie

Photovoltaik als Gemeinschaftsprojekt

Unterressort
Stadt der Zukunft
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Photovoltaik als Gemeinschaftsprojekt

Seit 2017 besteht die Möglichkeit für Eigentümergemeinschaften, eine PV-Anlage am Hausdach zu teilen. Die Abwicklung solcher Projekte bringt neue Geschäftschancen mit sich – und neue Kleinkraftwerke für die städtische Stromversorgung.

Noch vor etwas mehr als einem Jahr war der Begriff „Energieautarkie“ in nur weniger Munde – vor allem Technik-Nerds und Weltuntergangs-Beschwörer machten sich tiefgreifende Gedanken über eine Stromversorgung, die unabhängig ist von öffentlichen Netzen und den Verwerfungen des globalen Energiemarktes. Spätestens seit dem Angriffskrieg auf die Ukraine rückt aber der Stromzähler ins gesellschaftliche Bewusstsein: Davongaloppierende Strompreise, vor allem aber die zeitweise unsichere Versorgungslage lösen einen Run aus auf alles, was die Branche an erneuerbaren Energien zu bieten hat. Besitzer von Einfamilienhäusern sind im Vorteil, sie verfügen über Dachflächen, die sich nach Lust, Laune und Lieferketten mit Photovoltaik zudecken lassen. In Wohnbauten mit mehreren Eigentümern ist die Lage schon etwas diffiziler. Doch auch dort besteht die Möglichkeit, vom Sonnenstrom zu profitieren.

„GEA“ heißt das Zauberwort. Hinter der Abkürzung verbirgt sich das sperrige Konstrukt der gemeinschaftlichen Erzeugungsanlagen, die seit einer Novelle des Ökostromgesetzes 2017 österreichweit umgesetzt werden können. „Davor war es rechtlich nicht möglich, dass sich Eigentümer einer Wohnanlage den Strom von einer am Dach installierten PV-Anlage teilen“, sagt Dieter Preiß vom Referat Energietechnik und Klimaschutz, das der Fachabteilung Energie und Wohnbau der Steiermärkischen Landesregierung zugehörig ist. Dort laufen die Fäden, was Information und Beratung zu Energiethemen betrifft, zusammen, Preiß hat auch den Überblick über die Anfänge der Gemeinschaftsanlagen, die 2018 und 2019 erstmals in Betrieb gingen. „Wir haben 2018 einen Förder-Call gestartet und insgesamt eine halbe Million Euro für die Umsetzung von GEA-Projekten ausgegeben. Damit wurden im ersten Anlauf insgesamt 17 Anlagen mit einer Gesamtleistung von 1,3 Megawatt peak installiert.“ Das sei damals „ein bunter Strauß“ an Anlagentypen gewesen, von Neubauten bis hin zu Bestandsgebäuden, von klein bis groß.

Neuer Schwung

Mittlerweile sind da noch einige dazugekommen. Der Monitoring-Bericht der E-Control weist mit Stand Jänner 2022 für die Steiermark insgesamt 67 gemeinschaftliche Erzeugungsanlagen aus – mit weiteren sechs in Umsetzung und sieben in Planung. Österreichweit existieren bereits über 1.000 GEA. Da-runter können übrigens auch andere Erzeugungsformen fallen, der überwiegende Anteil sind aber PV-Anlagen. Neuen Schwung verleiht das Erneuerbaren-Ausbau-Gesetz (EAG), das im Jahr 2021 in Kraft getreten ist und nun auch Energiegemeinschaften über die Grenzen eines Grundstücks zulässt. „Wir sehen sowohl bei der Koordinationsstelle des Bundes als auch bei der Infostelle des Landes, dass eine deutlich gesteigerte Nachfrage erkennbar ist. Das Interesse an gemeinschaftlichen Erzeugungsformen ist so groß wie nie“, sagt Preiß.

Dieter Preiß
Dieter Preiß, Referat Energietechnik und Klimaschutz © Opernfoto

Die große Nachfrage legt auch die Herausforderungen offen, die mit der Realisierung gemeinschaftlicher Erzeugungsanlagen einhergehen. Das sind weniger technische Probleme – im Vorjahr herrschte noch ein eklatanter Mangel an Material, die Lage hat sich aber mittlerweile entspannt –, sondern organisatorische Hürden. Denn wenn einmal die PV-Anlage auf dem Dach Strom produziert, stellt sich die Frage nach der fairen Verteilung und Abrechnung der erzeugten Energie. Keine Kleinigkeit, müssen doch zahlreiche gesetzliche Vorgaben beachtet werden. Das Wissen über diese Details ist aber noch nicht weit verbreitet, sagt Preiß: „Da besteht leider noch ein Manko hinsichtlich des Informationsstands, besonders bei den Hausverwaltungen. Da sie die Eigentümer gut und umfassend beraten müssen, braucht es eine gewisse Expertise. Da sehe ich durchaus eine Holschuld aufseiten der Hausverwaltungen.“ Inzwischen sei die Errichtung von Gemeinschaftsanlagen auf jeder Tagesordnung von Eigentümerversammlungen zu finden, es haben sich auch schon die großen Energieversorger wie beispielsweise die Energie Graz oder die Energie Steiermark in Stellung gebracht, um mit Komplettpaketen alle Dienstleistungen rund um den Betrieb von GEA abzudecken. Neben innovativen Start-ups sieht Preiß aber auch große Chancen für etablierte Branchenkenner – Messtechnik-Firmen etwa, die schon lange Erfahrung mit der komplizierten Handhabung von Heizkostenabrechnungen mitbringen, seien für die neuen Anforderungen bestens aufgestellt.

Hunger auf Sonnenstrom

Bleibt noch die rechtliche Dimension. Die letzte Novelle des Wohnungseigentumsgesetzes hat hier Erleichterungen für sonnenhungrige Besitzer gebracht, seither ist nicht mehr das Einstimmigkeitsprinzip für Erzeugungsanlagen vorgeschrieben. Es reicht auch eine Mehrheit im Haus, um die Anbringung einer PV-Anlage als Verwaltungsmaßnahme beschließen zu können. Somit werden auch die sich in der Minderheit befindlichen Wohnungseigentümer überstimmt, sie müssen auch die Kosten für die Errichtung mittragen – kommen dann allerdings auch in den Genuss des günstigen Stroms: Bei GEA fallen weder verbrauchsabhängige Netzkosten noch Steuern und Abgaben an. Trotzdem sind die Netzbetreiber – in der Steiermark sind es unübersichtlicherweise rund 60 verschiedene – gesetzlich verpflichtet, Gemeinschaftsanlagen an das öffentliche Stromnetz anzuschließen. Insellösungen, bei denen die Anlagen völlig vom Netz abgekoppelt sind und überschüssigen Strom in eine Batterie einspeisen, sind in den gesetzlichen Rahmenbedingungen laut Preiß allerdings nicht vorgesehen.

Dem Run auf die GEA wird das keinen Abbruch tun – der Hunger auf Energieautarkie bleibt trotz der sich wieder entspannenden Energiepreise bestehen. Darüber geben auch die übervollen Auftragsbücher der steirischen Elektro-Branche Auskunft.

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